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   BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17   

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https://dejure.org/2018,3452
BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17 (https://dejure.org/2018,3452)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2018 - 9 B 11.17 (https://dejure.org/2018,3452)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 9 B 11.17 (https://dejure.org/2018,3452)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung von Zeugen zur Frage der Existenz des Weges und seiner Nutzung durch die Öffentlichkeit i.R.d. Beweiswürdigung des Gerichts

  • rewis.io

    Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vernehmung von Zeugen zur Frage der Existenz des Weges und seiner Nutzung durch die Öffentlichkeit i.R.d. Beweiswürdigung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 m.w.N., Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 m.w.N., Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
    Die Hinweispflicht soll einer Überraschungsentscheidung vorbeugen, die dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war; sie verlangt ebenso wenig wie der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs mitteilt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 967/83 - BVerfGE 67, 90 und vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - 9 BN 2.12 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 111 Rn. 2).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
    Die Hinweispflicht soll einer Überraschungsentscheidung vorbeugen, die dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war; sie verlangt ebenso wenig wie der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs mitteilt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 967/83 - BVerfGE 67, 90 und vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - 9 BN 2.12 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 111 Rn. 2).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 B 30.08

    Beurteilung des Vorwurfs der Aktenwidrigkeit im Lichte des Grundsatzes der freien

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
    Nicht erforderlich ist, dass sich die Begründung mit jedem einzelnen vorgetragenen Gesichtspunkt auseinandersetzt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 B 30.08 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 BN 2.12

    Öffentliche Einrichtung; Finanzierung, Altanschließer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
    Die Hinweispflicht soll einer Überraschungsentscheidung vorbeugen, die dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war; sie verlangt ebenso wenig wie der Grundsatz rechtlichen Gehörs, dass das Gericht den Beteiligten vorab seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs mitteilt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 967/83 - BVerfGE 67, 90 und vom 5. November 1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 6. November 2012 - 9 BN 2.12 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 111 Rn. 2).
  • BVerwG, 18.07.2014 - 9 B 39.14

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; Gehölze;

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und damit ein Verfahrensfehler ist aber ausnahmsweise dann gegeben, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet, ferner wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.11.1957 - VI C 165.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17
    Diese Wahrscheinlichkeit kann sich so stark verdichten, dass Erfahrungssätze nicht nur auf eine bestimmte Tatsachenfeststellung hinführen, sondern - wenngleich sie weder zu einer Umkehr der Beweislast führen noch das Gericht von der Pflicht zur Amtsermittlung entbinden - selbst zum Maßstab richterlicher Überzeugung werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. November 1957 - 6 C 165.57 - Buchholz 234 § 7 G 131 Nr. 32 S. 117 ff.).
  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt insbesondere auf die Vermeidung einer Überraschungsentscheidung, durch die dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben wird, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 9 B 32.16 - juris Rn. 6 und vom 31. Januar 2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.11.2018 - 8 ZB 18.32980

    Keine Klärungsfähigkeit der Gefahr von Genitalverstümmelungen in Äthiopien nach

    Durch Mängel der gerichtlichen Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann allenfalls der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG, § 138 Nr. 3 VwGO, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt sein, allerdings nur dann, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, vor allem wenn die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Gerichts auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 31.1.2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 3; B.v. 12.3.2014 - 5 B 48.13 - NVwZ-RR 2014, 660 = juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 21 ZB 18.30867 - juris Rn. 4).

    Dass insoweit ein besonders schwerwiegender Verstoß gegen die gerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorläge, der den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzen könnte (vgl. BVerwG, B.v. 31.1.2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 3; B.v. 12.3.2014 - 5 B 48.13 - NVwZ-RR 2014, 660 = juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 21 ZB 18.30867 - juris Rn. 4), zeigt der Zulassungsantrag nicht auf.

  • OLG Hamm, 22.09.2020 - 21 U 19/20

    Pflegeleistungen des Erben sprechen für Schenkung des Erblassers und gegen

    Da das Landgericht keinen Anscheinsbeweis angewandt hat, ist ferner auch die gesonderte Feststellung eines typischen Geschehensablaufs nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 9 B 11/17 -, juris).
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